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02.03.2019

Alterseinschätzung

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende haben oft grosse Schwierigkeiten, ihr Alter zu belegen.Das Alterseinschätzungsverfahren ist ein formelles Verfahren, mit dem die Behörden versuchen, das Alter einer Person zu ermitteln und zu beurteilen, ob sie erwachsen oder ein Kind ist.

Diese Entscheidung kann erhebliche Auswirkungen auf das Asylverfahren haben, da sich die Aufnahme und Unterstützung einer asylsuchenden Person je nachdem, ob sie als minderjährig gilt oder nicht, massgeblich verändert.

Internationale Richtlinien zur Alterseinschätzung

Unter Federführung der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) und in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, die unbegleitete Minderjährige in der Schweiz unterstützen, hat die ADEM an der Ausarbeitung einer Liste der wichtigsten Punkte teilgenommen, welche die Behörden bei der Behandlung dieses Themas berücksichtigen sollten. Diese Liste berücksichtigt die neuesten Richtlinien und Empfehlungen auf internationaler und europäischer Ebene und richtet sich vor allem an Personen (Rechtsvertretende und -beratende, Vertrauenspersonen), die unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren in der Schweiz vertreten und unterstützen.

Zweifelt die Behörde die Altersangaben an, wie vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in seinem Urteil E-891/2017 (E. 4.2.1, S. 21) bestätigt, werden ergänzend Methoden eingesetzt, die jedoch wissenschaftlich umstritten sind und nur einen beschränkten Aussagewert haben:

- eine Handknochenaltersanalyse gemäss der Methode Greulich und Pyle
- eine Schlüsselbein- respektive Skelettaltersanalyse
- eine zahnärztliche Untersuchung
- eine ärztliche körperliche Untersuchung.